Notare
 

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und Teil der Justizverwaltung. Notare sind besonders qualifizierte Juristen. In allen Bundesländern besteht eine Bedarfsplanung, weshalb es nur eine beschränkte Zahl von Notaren gibt. Die Auswahl der Notare trifft der Staat nach dem Grundsatz der Bestenauslese in öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Der Notar hat die Beteiligten bei schwierigen, folgenreichen Rechtsgeschäften neutral zu betreuen. In wichtigen Rechtsbereichen schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor, etwa im Immobilienrecht (z.B. bei Grundstückskaufverträgen), im Gesellschaftsrecht (z.B. bei Gründung von Kapitalgesellschaften, Verschmelzungen) und im Erbrecht (z.B. bei Erbverträgen). Aufgabe des Notars ist es, ausgewogene und klare Verträge zu entwerfen. Alle Beteiligten sind dabei über die Tragweite ihrer Erklärungen aufzuklären. Rechte und Pflichten aller deutschen Notare sind durch Bundesgesetz einheitlich geregelt, das gilt auch für die Gebühren, deren Höhe sich aus der für ganz Deutschland geltenden Kostenordnung ergibt.

Als Notare mit dem Amtssitz in Wiesbaden sind Reinhard Claus, Dr. Michael Magel und Friedel Maul zugelassen.